Sofern die berufliche Nutzung entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) für die Teilnahme am Lehrgang ausschlaggebend ist, werden Teilnehmende.i.d.R. vom Arbeitgeber für die Dauer der Schulung freigestellt. Die jeweilige Berufsgenossenschaft übernimmt für Mitarbeitende aus ihren Mitgliedsbetrieben als zuständiger Unfallversicherungsträger die Schulungskosten.
1 Termin am Mittwoch, 10. September 08.30 - 16.00 Uhr
Bitte melden Sie sich direkt über den Kurs, unter efb-goettingen@evlka.de oder über das Kontaktformular an.