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Erste-Hilfe-Lehrgang für Ersthelfende


Mittwoch, 10. September: In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfende sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben. Gut ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sind als erstes Glied der Rettungskette unverzichtbar.

Sofern die berufliche Nutzung entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) für die Teilnahme am Lehrgang ausschlaggebend ist, werden Teilnehmende.i.d.R. vom Arbeitgeber für die Dauer der Schulung freigestellt. Die jeweilige Berufsgenossenschaft übernimmt für Mitarbeitende aus ihren Mitgliedsbetrieben als zuständiger Unfallversicherungsträger die Schulungskosten.

1 Termin am Mittwoch, 10. September 08.30 - 16.00 Uhr 

Bitte melden Sie sich direkt über den Kurs, unter efb-goettingen@evlka.de oder über das Kontaktformular an.


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