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Erste-Hilfe-Lehrgang für Ersthelfende


Freitag, 7. Juni: Betriebe/Einrichtungen ab zwei Mitarbeitenden sind verpflichtet ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfende zur Verfügung zu haben. Freistellung vom Arbeitgebenden beantragbar.

1 Termin am Freitag, 07. Juni 8.30 - 16.00 Uhr , Gebühr 60,00 €

Bitte melden Sie sich direkt über den Kurs, unter efb-goettingen@evlka.de oder über das Kontaktformular an.

Sofern die berufliche Nutzung entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) für die Teilnahme am Lehrgang ausschlaggebend ist, werden Teilnehmende.i.d.R. vom Arbeitgeber für die Dauer der Schulung freigestellt. Die jeweilige Berufsgenossenschaft übernimmt für Mitarbeitende aus ihren Mitgliedsbetrieben als zuständiger Unfallversicherungsträger die Schulungskosten.

In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfende sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.

Gut ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sind als erstes Glied der Rettungskette unverzichtbar. Bis zum Eintreffen der professionellen Helfenden (Rettungsdienst, Notärztin oder Notarzt) vergehen oft kostbare Minuten. Bei der Erste-Hilfe-Ausbildung stehen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen im Vordergrund.  

           


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